Absolutes Feuerverbot sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet
- Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald, in Waldesnähe sowie an See- und Flussufern ein Feuer (inkl. Höhen- und 1. August-Feuer) zu entfachen, Himmelslaternen anzuzünden und Grillstellen zu benutzen.
- Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn ver-boten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Das Feuerwerksverbot hat auch am 1. August (Nationalfeiertag) Gültigkeit.
Medienmitteilung der Kantonspolizei Solothurn
Weitere Informationen online unter:
Waldbrandgefahr - Amt für Militär und Bevölkerungsschutz - Kanton Solothurn
Zurück zur Übersicht