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Gebäudebrüter und Fledermäuse

Sie sind zurück! Alpensegler, Rauchschwalbe und Mehlschwalbe sind bereits an ihren Brutplätzen angekommen. Anfangs Mai kommt auch noch der Mauersegler zurück in unsere Dörfer und Städte, nachdem er den Winter im südlichen Afrika verbracht hat. Alle diese Zugvogelarten brüten fast ausschliesslich an unseren Gebäuden oder in Viehställen und sie haben eine weitere Gemeinsamkeit: sie sind alle potenziell gefährdet. Sie und auch weitere Gebäudebrüter, wie Schleiereule, Dohle und Turmfalke, brauchen unser Wohlwollen. Nicht besser geht es den Fledermäusen, die ihre Tagesschlafplätze und Winterquartiere in unseren Gebäuden haben. Viele Arten sind gefährdet oder gar vom Aussterben bedroht.


Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei hat zusammen mit dem Amt für Raumplanung einen Flyer «Gebäudebrüter und Fledermäuse» herausgegeben. Darin sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Wildtiere und die gängige Praxis bei Bauprojekten aufgeführt. Viele der betroffenen Neststandorte oder Schlafquartiere sind bei Umbauten älterer Häuser oder bei Landwirtschaftsbetrieben innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets betroffen. 

Weitere Informationen unter folgendem Link:

 https://so.ch/verwaltung/bau-und-justizdepartement/amt-fuer-raumplanung/natur-und-landschaft/strategie-natur-und-landschaft/gebaeudebrueter-und-fledermaeuse/

 


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