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Absolutes Feuerverbot sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet

  • Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald, in Waldesnähe sowie an See- und Flussufern ein Feuer (inkl. Höhen- und 1. August-Feuer) zu entfachen, Himmelslaternen anzuzünden und Grillstellen zu benutzen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn ver-boten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Das Feuerwerksverbot hat auch am 1. August (Nationalfeiertag) Gültigkeit.

Medienmitteilung der Kantonspolizei Solothurn

Weitere Informationen online unter:

Waldbrandgefahr - Amt für Militär und Bevölkerungsschutz - Kanton Solothurn

Übersicht Waldbrandgefahr Bundesamt für Umwelt


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