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Waldbrandgefahr "erheblich" (Gefahrenstufe 3)

Die Waldbrandgefahr wird im Kanton Solothurn als «erheblich» (Stufe 3) beurteilt.

Bereits brennende Streichhölzer oder Funkenflug können einen Brand verursachen. Das Feuer breitet sich aufgrund der erhöhten Trockenheit rasch aus, insbesondere bei Wind oder am Hang. In befestigten Feuerstellen darf Feuer entfacht werden – aber nur mit sehr grosser Sorgfalt. Bei Wind ist von Feuern im Wald und in Waldesnähe abzuraten. Zigaretten und Raucherwaren dürfen nicht im Freien entsorgt werden.

Das Feuerverbot wird am 02.09.2022 um 14.00 Uhr aufgehoben.

Weitere Informationen online unter:

Waldbrandgefahr - Amt für Militär und Bevölkerungsschutz - Kanton Solothurn

Gefahrenstufe 3 "erheblich"


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